Heilmassagen

HEILMASSAGEN

HEILMASSAGEN

Je nach Beschwerdebild wenden wir in einer Therapieeinheit oftmals mehrere Techniken an, um den schnellstmöglichen Genesungserfolg zu gewährleisten. Wir nehmen uns im Vorfeld ausreichend Zeit, um deine Anliegen und in weiterer Folge unseren Therapievorschlag zu besprechen.

Ein tarifmäßiger Kostenersatz deiner zuständigen Krankenkasse oder Privatversicherung ist über eine Verordnung deines Arztes und Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers möglich.

Vorgehensweise, wenn eine Heilmassage gewünscht / erforderlich ist:

  1. Du lässt dir von deinem Hausarzt eine Verordnung ausstellen: 10 x Heilmassage bei Alexandra Schüler
  2. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein mit der Bitte um Bewilligung
  3. Du bekommst die Bewilligung postalisch oder per E-Mail zugeschickt.
  4. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung bin ich befugt, die Massage auf „Heilmassage“ abzurechnen.
  5. Die Behandlung ist jedes Mal zu bezahlen. Bitte in bar, da ich über keine Bankomatkasse verfüge.
  6. Du sammelst die Rechnungen, die ich dir nach jeder Sitzung ausstelle und reichst diese dann wieder beim Krankenversicherungsträger ein, welcher dir dann einen Kostenanteil auf dein Konto überweist.

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